Lange wurde intensiv darüber debattiert, im Juni dieses Jahres haben es Bundestag und Bundesrat dann beschlossen: das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Ab dem 1. Januar 2023 müssen sich Unternehmen mit über 3000 Mitarbeitenden in Deutschland darum bemühen, dass die Menschenrechte entlang ihrer Lieferketten nicht verletzt werden. Ein Jahr später wird die Grenze auf Unternehmen mit 1000 Mitarbeitenden gesenkt. Darüber hinaus wird an einem europäioschen Lieferkettengesetz gearbeitet und man spricht über eine Grenze von 250 Mitarbeitenden. Dabei ergeben sich die einzuhaltenden Menschenrechte aus international anerkannten Rechtsnormen. Keine Frage – die Absicht des Gesetzes ist genau richtig. Dessen Umsetzung stellt Unternehmen aber vor erhebliche Herausforderungen. Denn sie sind dazu angehalten, ihre Bemühungen in konkrete Maßnahmen zu überführen. Dazu gehören unter anderem ein Risikomanagement und eine Risikoanalyse, die Etablierung eines Beschwerdeverfahrens sowie die Erfüllung von Dokumentations- und Berichtspflichten.
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